Neubesetzung der Arbeitsrechtlichen Kommission in der Diakonie Hessen weiter unklar

Kirchen/soziale Dienste
Pressemitteilung vom 25.11.2013

 

Die Gewerkschaft ver.di hat mit Interesse registriert, dass auch der zweite Versuch der Diakonie Hessen fehlgeschlagen ist, eine arbeitsrechtliche Kommission (ARK) zu bilden. Dieses Gremium regelt die kirchlichen Dienstrechtsangelegenheiten. Ein erster Wahlversuch im August war an massiven Form- und Organisationsfehlern gescheitert. Der zweite Termin für vergangene Woche wurde kurzfristig abgesagt. Die für Kirchen zuständige Gewerkschaftssekretärin Saskia Jensch: „Es ist zwar noch nicht Weihnachten, aber die Beschäftigten und deren gewählte Interessenvertretungen betrachten es trotzdem als eine frohe Botschaft, dass die ungewollte Kommission nun offenbar vorerst nicht zustande kommt.“
Laut Diakonie Hessen soll mit der Absage allen Beteiligten ausreichend Zeit für Gespräche gegeben werden über die künftigen Rahmenbedingungen für die Arbeitsrechtssetzung. Hintergrund dürfte unter anderem der Beschluss der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) der vergangenen Woche sein. Demnach wird zwar der Dritte Weg (kirchliches Sonder-Arbeitsrecht) beibehalten. Es erfolgt jedoch eine Öffnung für „kirchengemäße Tarifverträge“. Das heißt, es kann künftig theoretisch mit der Gewerkschaft über einen Tarifvertrag verhandelt werden. Nach den Vorstellungen der Kirche muss dabei aber eine uneingeschränkte Friedenspflicht herrschen. Außerdem sind Zwangsschlichtungen vorgesehen. Dieser kircheninterne Gesetzesbeschluss ist nicht mehr vereinbar mit den Regelungen in der Diakonie Hessen, die in der Vergangenheit beim kirchlichen Arbeitsrecht eine harte Linie verfolgte und einen solchen Weg bisher kategorisch ausschloss.
Daher, so ver.di Kirchensekretärin Jensch, jetzt kein zweiter Wahlversuch. „Wir werten die Absage der Delegiertenversammlung auch als einen Erfolg unserer gewerkschaftlichen Aktionen im Vorfeld. Trotz des Synodenbeschlusses werden wir uns nicht auf die Rolle des kollektiven Bettelns einlassen. Wir treten nach wie vor für die Verhandlung von Tarifverträgen auf Augenhöhe ein. Dass die Arbeitsrechtliche Kommission in der Diakonie Hessen wiederholt nicht besetzt werden konnte, zeigt uns eindeutig, dass der kirchliche Sonderweg gescheitert ist. In Niedersachsen ist diese Botschaft bereits verstanden und umgesetzt worden. Dort werden ab dem Frühjahr 2014 ordentliche Tarifverhandlungen geführt. Die Gewerkschaft ver.di steht der Diakonie Hessen jederzeit für einen gemeinsamen Dialog zur Verfügung.“

 

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