Tarifvertrag hessische Sicherheitswirtschaft bald allgemeinverbindlich

Pressemitteilung vom 02.08.2024

Alle Beschäftigten im hessischen Wach- und Sicherheitsgewerbe müssen künftig mindestens nach dem Tarifvertrag für das Sicherheitsgewerbe in Hessen bezahlt werden. Dafür hat der zuständige Tarifausschuss im hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales gestimmt. ver.di und der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft BDSW hatten das im März beantragt. Sobald die formale Zustimmung von Sozialministerin Hoffman vorliegt und die Entscheidung im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, tritt die Allgemeinverbindlichkeit in Kraft. Sie gilt dann rückwirkend zum 1.1.2024.
In der hessischen Sicherheitsbranche sind rund 30.000 Menschen beschäftigt.

Der zuständige Gewerkschaftssekretär Guido Jurock: „Das ist ein großer Erfolg für diejenigen Beschäftigten in der hessischen Sicherheitsbranche, in deren Unternehmen keine Tarifverträge gelten. Sie können ihre Ansprüche dann geltend machen. Auf diese Weise wird dem unlauteren Wettbewerb durch Dumpinglöhne ein Riegel vorgeschoben.“

ver.di Hessen und die Landesgruppe Hessen des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft, BDSW, hatten sich im Februar auf einen Tarifabschluss geeinigt. Demnach gibt es seit 1.3.2024 6,9 % mehr Lohn und Gehalt. 7,5 % mehr bekommen seit 1.3.2024 geprüfte Wach- und Sicherheitskräfte (GSSK)/Werkschutzfachkräfte, der Fahrausweisprüfdienst im ÖPV, die Bundeswehrbewachung, Bewachung von US-Army und US-Konsulat, Beschäftigte in kerntechnischen Anlagen.

Die Azubi-Vergütungen steigen ebenfalls zum 1.3.24 in jedem Ausbildungsjahr um jeweils 115 Euro monatlich. Die Laufzeit des Tarifvertrags geht bis 31.12.2024.