
Menschen rufen vermehrt bei ver.di Hessen an und schicken E-Mails. Sie fragen sich: Werde ich auch Inflationsausgleichsgeld erhalten? Die Enttäuschung ist groß, wenn die Antwort "Nein" lautet – besonders wenn Kollegen in benachbarten Büros es bekommen. Doch hier gibt es Unterschiede: Während manche bei kommunalen Stellen arbeiten, sind andere beim Land Hessen oder dem Landesbeamtenamt angestellt.
Im Juni erhielten Bundes- und Kommunalbeschäftigte eine Inflationsausgleichsprämie von 1.240 Euro. Zusätzlich erhalten sie bis Februar 2024 monatlich 220 Euro steuerfrei. Dies ergibt insgesamt 3.000 Euro. Diese Regelung entstand aus Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst (TVöD) und gilt ausschließlich für Bundes- und Kommunalbeschäftigte – nicht automatisch für hessische Landesbeschäftigte oder Beschäftigte in den anderen 15 Bundesländern.
Obwohl die Lebenshaltungskosten für hessische Beschäftigte genauso gestiegen sind wie für ihre Kollegen in anderen Regionen, wurde ihnen kein Inflationsausgleich gewährt. Die Bundesregierung hat zwar eine steuer- und sozialabgabenfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro beschlossen, aber nicht alle Arbeitgeber setzen sie automatisch um.
Die Beschäftigten des Landes Hessen sind in einem laufenden Tarifvertrag gebunden (TV-H bis Januar 2024). Trotzdem hat ver.di schon im Frühjahr eine Inflationsausgleichszahlung gefordert. Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein hat dies jedoch unter Verweis auf den bestehenden Tarifvertrag abgelehnt. Er betonte, dass Verträge während ihrer Laufzeit nicht verändert werden sollten.
Die hohe Inflation von bis zu 11,5 Prozent im letzten Jahr hat erhebliche Auswirkungen auf die Kaufkraft der Beschäftigten. Besonders stark belasten steigende Preise für Energie und Lebensmittel. Während die allgemeine Inflation etwas zurückgegangen ist, bleibt die Lebensmittelteuerung hoch. Menschen mit niedrigerem Einkommen sind davon besonders betroffen, da sie einen Großteil ihres Geldes für Lebensmittel ausgeben.
Das Inflationsausgleichsgeld ist eine steuer- und abgabenfreie Zahlung. Für die Rente jedoch wird dabei nichts eingezahlt. Auch nicht für die Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung. Außerdem ist das Inflationsausgleichsgeld eine begrenzte Zahlung. Es hilft nicht dauerhaft gegen gestiegene Preise. Lohnerhöhungen hingegen heben langfristig das Lohnniveau und haben positive Auswirkungen auf Sozialkassen und spätere Renten. Sie sind (Lohn-)tabellenwirksam.
Die Arbeitgeber möchten die Inflationsausgleichsprämie in Tarifverhandlungen einbauen, um geringere Lohnerhöhungen zu kaschieren. Inflationsausgleichsgeld ist jedoch nicht tabellenwirksam. Daher sollte es unabhängig von regulären Tarifverhandlungen gezahlt werden. Das soll mit der Unterschriftensammlung erreicht werden.
Der Staat profitiert von der hohen Inflation, denn er hat höhere Einnahmen durch Mehrwertsteuer. Je höher die Preise, desto höher die staatlichen Einnahmen aus der Konsumsteuer. Die Steuer- und Ausgabenpolitik ist jedoch in hohen Maße ungerecht:
Ursachen dafür:
Im Bereich der Steuerpolitik gibt es also ein riesiges Umverteilungspotential. Würde hier gehandelt, hätten viele Menschen mehr netto vom brutto. Die öffentlichen Kassen hätten mehr Einnahmen.
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Mit deiner Unterschrift bei unserer Kampagne "Wir für 3000" zeigst du, dass du hinter unserer Forderung stehst. Inflationsausgleich für hessische Landesbeschäftigte und Beamt*innen. Viele Unterschriften machen viel Eindruck.
Wirklich stark sind wir aber nur, wenn auch viele Landesbeschäftigte Gewerkschaftsmitglieder sind. Viele sind mächtig, die Stimme von vielen ist laut und kann so leicht nicht überhört werden. Die nächsten Tarifverhandlungen für das Land Hessen beginnen bald. Deshalb werde Gewerkschaftsmitglied.