Kettenverträge beim Hessischen Justizministerium

16.08.2014

Erinnern Sie sich noch? Am 28.02.2014 haben wir Beschäftigte bei Gerichten und Staatsanwaltschaften mit einer Pressemeldung unseres ver.di Bezirksfachbereiches Bund und Land Mittelhessen davon in Kenntnis gesetzt, dass vor dem Arbeitsgericht Marburg auf Betreiben und mit Rechtsschutzgewährung der ver.di vier Verfahren von  befristet Beschäftigten des Amtsgerichts Marburg im Gütetermin verhandelt worden sind.

Sie sollten sich daran erinnern! Denn offensichtlich haben die von ver.di vorgebrachten Klagen auf Entfristung der in Kettenarbeitsverträgen Beschäftigten aufgrund vermeintlich absehbarer Erfolgsaussichten in der ersten Instanz das Hessische Justizministerium zum Handeln veranlasst.

Die hessische Justizministerin hat nunmehr im Hessischen Landtag darüber informiert, dass bis Sommer 2014 beabsichtigt sei, 50 befristete Beschäftigte (nach Lebensalter bzw. Befristungszeitverlauf) und bis zum Jahresende weitere 50 Befristete in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis zu übernehmen.

Ein Schelm, wer „Böses“ dabei denkt! Der Gerichtstermin beim Arbeitsgericht Marburg, in dem die von ver.di vorgebrachten Klagen gegen Kettenarbeitsverträge zur Verhandlung anstehen, ist auf Juni 2014 terminiert.

Angeblich soll es ab 2015 auch um die Entfristung von weiteren 100 Beschäftigten in Kettenarbeitsverträgen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften gehen.

Für die von den prekären Beschäftigtensituationen (Kettenbefristungen) betroffenen Beschäftigten sind wir in ver.di über die eingetretene Entwicklung erfreut. Wir begrüßen sie, weil sie für diese Beschäftigten Zukunft und Planungssicherheit bedeutet. Das führen wir auf unsere Initiative zurück, diese Kettenarbeitsverträge in der hessischen Justiz arbeitsrechtlich überprüfen zu lassen.

 Das ist ein Erfolg der ver.di!

Allerdings wird nach der Koalitionsvereinbarung von CDU und Bündnis 90/Die Grünen auch im Justizressort der vorgesehene Personalabbau bis 2019/2020 fortgeführt, was wir seitens ver.di als die völlig falsche Entscheidung bewerten.