Tarifverhandlungen Digitalisierung gestartet

28.02.2020

Die Pressemitteilung aus Berlin

Erste Verhandlungsrunde zum Digitalisierungstarifvertrag zwischen ver.di und Bundesinnenministerium - Verständigung auf gemeinsame Gestaltungsfelder erzielt

Berlin, 28.02.2020  Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Bund als Verhandlungspartner, vertreten durch das Bundesinnenministerium (BMI), haben am heutigen Freitag (28. Februar 2020) Tarifverhandlungen zur Digitalisierung aufgenommen.

"Wir haben bereits in dieser ersten Verhandlungsrunde ein gemeinsames Verständnis über zentrale tarifvertragliche Gestaltungsfelder erzielt, mit denen Regelungen für die digitale Verwaltung festlegt werden sollen", betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied und Verhandlungsführerin Christine Behle. "Wir haben uns dabei auf drei Gestaltungsfelder geeinigt: auf Beschäftigungssicherung, auf Qualifizierung und auf das Thema 'Mobiles Arbeiten'". Zudem seien zwei weitere Verhandlungstermine vereinbart worden. Der nächste Verhandlungstermin findet am 27. April 2020 in Berlin statt. Es ist verabredet worden, dann in den Bereichen Qualifizierung und Beschäftigungssicherung den Verhandlungsgegenstand näher zu konkretisieren.

ver.di will für die Beschäftigten des Bundes einen Tarifvertrag Digitalisierung abschließen, durch den sie an den digitalen Möglichkeiten teilhaben und vor Risiken geschützt werden sollen. "Ein Digitalisierungstarifvertrag ist in der fortlaufenden Umgestaltung der Arbeitswelt dringend notwendig. Er bietet den Beschäftigten individuellen rechtlichen Schutz und eröffnet Spielräume bei der Teilhabe an der digitalen Arbeitswelt", so Behle.

Aus Sicht von ver.di müssen dabei Regeln für die digitale Arbeit und Arbeitsabläufe zur Qualifizierung für den öffentlichen Dienst der Zukunft getroffen werden. Des Weiteren muss über einen Zugang zu neuen Arbeitsformen ("new work"), beispielsweise zu Mobile Working und dem Thema Homeoffice verhandelt werden, ebenso u.a. zum Datenschutz und Persönlichkeitsrechten der Beschäftigten sowie zu Beschäftigungssicherung, Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die heutige Verständigung sei bereits der erste Schritt in Richtung dieser Regelungen.