Lebensretter in Not

Pressemitteilung vom 16.05.2024

Beschäftigte im kommunalen Rettungsdienst machen am Dienstag, 21.Mai mit einer Info-Aktion in Frankfurt auf die überlangen Arbeitszeiten aufmerksam. „Wir arbeiten bis zu 48 Stunden pro Woche – mehr als fast alle anderen Beschäftigten in Deutschland“, berichtet der Notallsanitäter Daniel Pfeiffer. „Wie soll man so Arbeit und Privatleben miteinander vereinbaren? Das macht den Beruf unattraktiv und muss sich schnellstens ändern.“ Doch bei den laufenden Tarifverhandlungen stelle sich die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) quer, bei der überfälligen Entlastung durch kürzere Bereitschaftszeiten gehe es nicht voran.

„Was beim Deutschen Roten Kreuz möglich ist, muss auch im öffentlichen Dienst machbar sein“, betont Pfeiffer. Im DRK-Reformtarifvertrag hat ver.di vereinbart, die Höchstarbeitszeit schrittweise auf 42 Stunden pro Woche abzusenken. „Der kommunale Rettungsdienst muss jetzt nachziehen. Nur so können wir neue Kolleginnen und Kollegen gewinnen und halten.“ Gelinge dies nicht, stehe die Notfallversorgung auf dem Spiel. „Im Rettungsdienst geht es um Leben und Tod. Die Menschen sind in Notsituationen auf schnelle und kompetente Hilfe angewiesen“, erklärt Pfeiffer, der beim Eigenbetrieb Rettungsdienst des Landkreises Offenbach beschäftigt ist und bei ver.di Hessen in der Landesfachkommission Rettungsdienst mitarbeitet. „Dafür brauchen wir genug Personal und gute Arbeitsbedingungen – angefangen mit kürzeren Höchstarbeitszeiten. Für diese Forderung erbitten wir die Unterstützung aus Politik und Öffentlichkeit.“

Die Aktion der Beschäftigten aus dem Rettungsdienst „Lebensretter in Not“ beginnt am 21.5.2024 um 10.00 Uhr vor dem KAV Hessen, Allerheiligentor 2 in Frankfurt. An diesem Tag finden in Berlin Gespräche mit den kommunalen Arbeitgebern über die Arbeitszeiten im kommunalen Rettungsdienst statt. Im Unterschied zu anderen Bundesländern gibt es in Hessen nur Landkreis Offenbach einen kommunal betriebenen Rettungsdienst. Die Kommunen haben die Rettungsdienste ansonsten an freie Träger vergeben.