Kurz vor dem Weihnachtsgeschäft leiden immer mehr Arbeitnehmer*innen im Einzelhandel und im Großhandel darunter, dass sie ununterbrochen und über mehrere Stunden den vernünftigerweise vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen müssen. Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) teilt mit, dass sie Tragezeitbegrenzungen beim Tragen von MNS-Masken wie für filtrierende Halbmasken mit Ausatemventil empfiehlt: „Dies bedeutet eine Tragedauer von zwei Stunden mit einer anschließenden Erholungsdauer von 30 Minuten.“
Demnach sollte nach zwei Stunden einer Tätigkeit, bei der eine Maske getragen werden muss, zum Beispiel an der Kasse oder im Verkauf, eine Tätigkeit von 30 Minuten folgen, bei der keine MNS-Maske getragen werden muss. - Doch bei welchen Arbeitsplätzen im Einzelhandel und bei welchen im Großhandel ist das denn möglich?
„Da viele Beschäftigte schlecht Luft bekommen, an Hautirritationen leiden und starken Belastungen ausgesetzt sind“, berichtet Bernhard Schiederig, ver.di-Landesfachbereichsleiter Handel Hessen, „fordert die Gewerkschaft ver.di eine Masken-Pause.“
„Zusätzlich zu den Pausen laut Arbeitszeitgesetz oder betrieblichen Vereinbarungen und der Vorgabe der BGHW fordert der ver.di-Landesfachbereich Handel Hessen, dass die Arbeitnehmer*innen im Handel nach einer Tätigkeit von höchstens 90 Minuten, bei der sie einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen, eine bezahlte Arbeitsunterbrechung zum Luftholen ohne Mund-Nasen-Schutz von 10 Minuten erhalten“, so Bernhard Schiederig. Eine solche bezahlte „Masken-Pause“ zusätzlich zu den gesetzlich und betrieblich vorgesehenen Pausen sei dringend geboten, damit den Arbeitnehmer*innen das bevorstehende stressige Weihnachtsgeschäft unter Corona-Bedingungen zumindest etwas leichter fällt.
Der ver.di-Fachbereich Handel Hessen fordert die Arbeitgeber des Einzelhandels und des Großhandels auf, sich der vorgeschlagenen „Masken-Pause“ nicht zu verweigern, sondern diese in ihren Betrieben umzusetzen.