Die Gewerkschaft ver.di zeigt sich irritiert über den Ausgang der Betriebsratswahlen beim Flughafenbetreiber Fraport. Demnach gehen völlig überraschend 31 von 39 Sitzen im Arbeitnehmergremium an Beschäftigte der Fraport-Bodenverkehrsdienstleister-Tochter Fraport Ground Services (ehemals FraGround). Lediglich 4 Sitze gehen an Beschäftigtenvertreter aus der Fraport-Mutterfirma. Derzeit sind es 35. Der ver.di Hessen-Fachbereichsleiter öffentliche und private Dienstleistungen, Sozialversicherung und Verkehr, Mathias Venema: „Dieses Ergebnis verwundert schon allein deswegen, dass diese Sitzverteilung nicht im Geringsten das zahlenmäßige Verhältnis der Beschäftigten von Fraport und Fraport Ground Services widerspiegelt und auch nicht die Erfahrungen aus vorangegangenen Betriebsratswahlen. Gewählt wurde ein gemeinsamer Betriebsrat. Fraport hat 8.500 Beschäftigte, FraGround 4.500. Nun soll aber plötzlich der zahlenmäßig weitaus kleinere Betrieb fast 90 Prozent der Sitze gewonnen haben. Dies ist bei Lichte besehen erklärungsbedürftig.“
So hätten sich bei der letzten Betriebsratswahl 2022 von den 8.500 Fraportbeschäftigten zirka 50 Prozent am Wahlvorgang beteiligt. Bei der Wahl vergangene Woche lag die Wahlbeteiligung, die niedrigste der Firmengeschichte, bei insgesamt 37 Prozent, was zirka 2.900 Fraportstimmen entspricht. Insgesamt gab es aber nur 800 Stimmen für Fraport-Listen. Sollten tatsächlich die restlichen 1.900 Fraportbeschäftigten Kandidaten des Bodenverkehrsdienstleisters gewählt haben? „Wer die Verhältnisse am Frankfurter Flughafen ein bisschen kennt, merkt dabei auf“, sagt Venema. In der Vergangenheit wurden meist Kandidat*innen aus den jeweiligen Sparten wie Verwaltung, Feuerwehr, Bodenverkehrsdienste gewählt, welche die sehr spezifischen Interessen der Kolleg*innen vertreten sollten. Das soll alles plötzlich so nicht mehr sein?“
Es falle zudem auf, dass gewohnte betriebsdemokratische Gepflogenheiten beim Wahlvorgang diesmal gefehlt haben. So seien beispielsweise die Wahlurnen bei der 4 Tage langen Wahl nachts im Vergleich zu früheren Wahlen nur unzureichend geschützt gewesen.
Bei der Wahl vergangene Woche habe der Wahlvorstand außerdem nur zwei Wahllokale errichtet. Bei vorherigen Wahlen sei es jeweils ein Vielfaches gewesen. Beide Wahllokale seien zudem nur schlecht erreichbar gewesen. Eines davon war im Sicherheitsbereich und damit für tausende Beschäftigte nicht zugänglich. Das zweite war ebenfalls schwer erreichbar gewesen.
Die Wahlzeiten seien stark eingeschränkt gewesen, es sei erst ab 16 Uhr oder am Wochenende geöffnet worden. „Das hat die Beteiligung von weiten Teilen der Beschäftigten enorm erschwert. Für so viele Beschäftigte und damit potentielle Wählerinnen und Wähler gab es in der Vergangenheit mindestens zehn Wahllokale mit langen Öffnungszeiten“, so Venema. „Das Betriebsverfassungsgesetz ist ein hohes Gut, das unsere gewerkschaftlichen Vorfahren hart erkämpft haben. Wir sollten es schützen und pflegen. ver.di hat diesmal insgesamt verloren. Wir sind keine schlechten Verlierer, wenn es fair zugeht. Deshalb werden wir alles tun, um abzuklären, ob diese Wahl rechtmäßig gewesen ist.“