"Streiks und gewerkschaftliche Betätigung sind durch das Grundgesetz geschützt. Arbeitgeber, die versuchen Grundrechte auszuhebeln, müssen mit massivem Widerstand der Beschäftigten rechnen“, erklärt der ver.di-Landesleiter Jürgen Bothner. „Wir verurteilen das skandalöse Verhalten von Wicker aufs Schärfste und fordern die sofortige Rücknahme aller Maßregelungen.“
Das Grundgesetz garantiert die Freiheit zur gewerkschaftlichen Betätigung, „Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.“
„Verhandlungen werden abgelehnt, Streikende bedroht und Grundrechte missachtet. Das hört sich nach Feudalismus, nicht aber nach 21.Jahrhundert an“, meint Bothner. „In keinem Fall wird Wicker mit diesem Verhalten durchkommen. Wir werden alle juristischen Mittel ausschöpfen und weiterhin mit Nachdruck für die Forderung nach einem Tarifvertrag eintreten.“
Hintergrund der Auseinandersetzung ist die Forderung der Gewerkschaft ver.di nach Aufnahme von Tarifverhandlungen. Bislang verweigert der Konzern jegliche Verhandlungen. Das branchenübliche Niveau wird in den Wicker-Kliniken deutlich unterschritten: Eine Krankenschwester verdient bis zu 10.000 € weniger als in vergleichbaren Kliniken. Gleichzeitig hat der Konzern für die Ärztinnen und Ärzte einen Tarifvertrag mit dem Marburger Bund abgeschlossen.
Unterdessen fordert Fabian Rehm, ver.di-Verhandlungsführer für die Wicker-Kliniken, die sofortige Aufnahme von Tarifverhandlungen: „Erst jahrelange Verweigerung von Tarifverhandlungen und jetzt sollen den Beschäftigten auch noch die Möglichkeiten genommen werden für ihre Rechte einzutreten. Wicker sollte nicht den Weg von Schlecker gehen, sondern endlich Verhandlungen aufnehmen.“
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Fabian Rehm, ver.di-Verhandlungsführer Wicker-Kliniken, 0151/16744680
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