Allgemeinverbindlichkeit für Sicherheitswirtschaft kommt auch 2025

Pressemitteilung vom 22.05.2025

Die Beschäftigten im hessischen Wach- und Sicherheitsgewerbe müssen auch künftig weiter mindestens nach dem Tarifvertrag für das Sicherheitsgewerbe in Hessen bezahlt werden. Das hat auch für den aktuellen Abschluss wieder der zuständige Tarifausschuss im hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales beschlossen. Sobald die formale Zustimmung von Sozialministerin Hoffman vorliegt und die Entscheidung im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, tritt die Allgemeinverbindlichkeit in Kraft. Sie gilt dann rückwirkend zum 1.1.2025.

In der hessischen Sicherheitsbranche sind rund 25.000 Menschen beschäftigt. Sie alle haben dann Anspruch auf Bezahlung nach dem Tarifvertrag, egal ob ihr Unternehmen tarifgebunden ist oder nicht. Sie können Ansprüche auf diese Bezahlung geltend machen.

ver.di Hessen und die Landesgruppe Hessen des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft, BDSW, hatten sich im Februar auf einen Tarifabschluss für das Jahr 2025 geeinigt. Demnach gibt es seit 1.Januar 5,04 % mehr Geld für alle Lohn- und Gehaltsgruppen. Die Auszubildendenvergütungen steigen in jedem Ausbildungsjahr um 80 € brutto pro Monat.

ver.di betrachtet die seit Jahren kontinuierlich festgestellte Allgemeinverbindlichkeit in der hessischen Wach- und Sicherheitsbranche als stabilen tarifpolitischen Erfolg. Damit werde Wettbewerb durch Dumpinglöhne unmöglich gemacht.