Selbstständige und Altersvorsorge

14.02.2021

Selbstständige und Altersvorsorge

Auf Einladung der Landeskommission Selbstständige (LKS) von ver.di Hessen fanden am 20. Januar sowie am 3. und 4. Februar 2021 Online-Meetings mit Bundestagsmitgliedern statt, die dem Ausschuss für Arbeit und Soziales angehören. Gegenstand der Gespräche waren Pläne des Arbeitsministeriums, nach denen Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden sollen. Einladungsschreiben nebenan im Downloadbereich.

Laut MdB Prof. Dr. Matthias Zimmer (CDU)  ist eine Gesetzesvorlage bislang nicht ausgearbeitet. Bestehende Altersvorsorge von Selbstständigen werde seines Erachtens nicht infrage gestellt werden. Lediglich „neue“ Selbstständige wären von der Pflicht betroffen. Die „nachträgliche Subventionierung von Selbstständigkeit“ ähnlich der Grundrente für Geringverdienende könne weder Ziel noch Aufgabe einer gesetzlichen Rentenversicherungspflicht für Selbstständige sein. Selbstständigkeit bedeute in hohem Maße eigenständige Vorsorge. Zur Vorbeugung von Altersarmut branchenspezifische Mindesthonorare festzulegen, das sei im Gegensatz zum gesetzlichen Mindestlohn Verhandlungssache der Tarifpartner. Seine Reden im Bundestag.

MdB Dagmar Schmidt (SPD) setzte sich im Austausch mit den Mitgliedern der LKS in ver.di Hessen engagiert für die soziale Absicherung von Selbstständigen ein. Unter 35-Jährigen, die sich selbstständig machen, sollten alle Leistungen des gesetzlichen Sozialversicherungssystems offen stehen.  Die Beiträge könnten auf Grundlage des Steuerbescheids erhoben werden. Die Coronapandemie mache deutlich, wie dringend notwendig die umfassende soziale Absicherung  sei, die Zeiten  von niedrigem bzw. keinem Einkommen überbrücke. Um das breite Spektrum an Ausgangsbedingungen zu Beginn der Selbstständigkeit  ‒ hier das Firmenerbe, dort die Betriebsschließung ‒ auszugleichen, denkt MdB Schmidt an ein „soziales Erbe“, das aus der Erbschaftssteuer finanziert würde und als Grundstock für beispielsweise Weiterbildung und Familienzeit dienen könne. Sinnvolle Arbeit gäbe es genug, sie müsse nur bezahlt werden. Dies sei auch ein Schritt in Richtung Geschlechtergerechtigkeit. Die Sozialgesetzbücher  müssten in Form eines Bürgerservices konkretisiert werden, damit die Menschen über ihre Ansprüche informiert und beraten würden statt als Suchende allein gelassen zu werden. Ihre Debattenbeiträge im Bundestag  

MdB Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (Bündnis 90/Die Grünen) äußerte detaillierte Vorstellungen zur Altersvorsorge. In die umlagenfinanzierte gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden sollten in einem ersten Schritt nicht abgesicherte Selbstständige. In weiteren Schritten seien die Versorgungswerke und die Beamtem zu integrieren, wobei die Rentenbemessungsgrenze bestehen bliebe bei fixer Höchstrente. Die Bundestagsabgeordneten könnten hierbei vorangehen und die Regelung für sich selbst beschließen. Für Selbstständige sollten je nach Auftragslage flexible Beiträge möglich sein bei festgelegtem Mindestbeitrag. Nach 30 Jahren Beitragszahlung solle allen die „Garantierente“ zustehen. Zur vorbeugenden Alterssicherung sind laut MdB Strengmann-Kuhn Mindesthonorare ausdrücklich gewollt. In Tätigkeitsfeldern wie beispielsweise dem Lehrbetrieb, in dem sowohl Angestellte als auch Selbstständige arbeiteten, könnte das Einkommen der abhängig Beschäftigten inklusive Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträgen die Grundlage für Mindesthonorare sein. Darüber hinaus soll statt der Arbeitslosenversicherung die „Arbeitssicherung“ dafür sorgen, dass bei Krisen wie der aktuellen Pandemie ein beitragsorientiertes Kurzarbeitergeld gezahlt wird. Vorübergehende Auftragsschwankungen seien nicht mit Krise gleichzusetzen, betonte MdB Strengmann-Kuhn. Seine Redebeiträge im Bundestag.

 

Das Bundesreferat Selbstständige hat Argumente zur Debatte zusammengestellt.

 

 

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