Novemberhilfen müssen bei Kulturschaffenden direkt ankommen!

19.11.2020

Eine Pressemitteilung des ver.di Bundesvorstands/der ver.di Bundespressestelle vom 19.11.2020

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert, dass die sogenannten Novemberhilfen auch tatsächlich bei betroffenen Künstlern und Künstlerinnen ankommen. "Die Novemberhilfen sind ein großartiger Schritt in die richtige Richtung. Doch ich sehe mit Sorge, dass sie in ihrer jetzigen Form an der Arbeitsrealität selbstständiger Kulturschaffender vorbei zielen", sagte die ehrenamtliche Beauftragte für Kunst und Kultur von ver.di, Anja Bossen. "Es muss jetzt endlich sichergestellt werden, dass die finanzielle Unterstützung tatsächlich bei den einzelnen Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden ankommt."

Mit den Novemberhilfen hat sich die Bundesregierung entschlossen, selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer zu unterstützen, die durch die temporären Schließungen im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie Umsatzausfälle haben. Explizit soll der finanzielle Zuschuss nun auch für die Lebenshaltungskosten der Selbständigen genutzt werden können.

Im Moment ist noch strittig, wer als direkt oder indirekt betroffen von den Schließungen im November gilt: Kulturschaffende sind zumeist Auftragnehmerinnen oder Auftragnehmer der Einrichtungen, die auf Anordnung schließen mussten. "Von den angeordneten Schließungen der Veranstaltungsorte sind soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler wirtschaftlich direkt erfasst, da ihre berufliche Tätigkeit de facto zum Erliegen kommt. Wenn ein Ziel der Novemberhilfen ist, die bestehende existenzielle Bedrohung der Erwerbstätigen in Kunst und Kultur abzuwenden, dann muss die direkte Betroffenheit klargestellt werden", so Bossen.

Wenn Kulturschaffende als indirekt Betroffene eingestuft würden, könnten sie nur Unterstützung erhalten, wenn sie regelmäßig 80 Prozent ihres Umsatzes mit von der Schließung direkt betroffenen Unternehmen wie Theatern, Opern und Konzerthäusern gemacht haben.

Dies würde aus zwei Gründen dazu führen, dass die Novemberhilfen an vielen selbstständigen Künstlerinnen und Künstlern vorbeigehen:

Zunächst stehen Kulturschaffende häufig auf mehreren Standbeinen, nicht alle davon sind von den Schließungen betroffen. Einige unterrichten nebenbei, andere sind etwa für Theater und Film tätig, wieder andere arbeiten auch in kulturfremden Branchen. Doch selbst wenn Künstlerinnen und Künstler auch im November noch über gewisse Einnahmen aus anderen Tätigkeiten verfügen, sind die Umsatzeinbrüche für sie bedrohlich. Darüber hinaus sind die Umsatzeinbrüche der Kulturschaffenden nicht allein den Schließungsanordnungen zuzuordnen.

Auch die Beschlüsse und Appelle, Kontakte so weit wie möglich einzuschränken, lassen Aufträge und Arbeitsmöglichkeiten für Kulturschaffende, etwa im Bereich privater Veranstaltungen, wegbrechen.