Bundesautobahngesellschaft: hessische Besonderheiten gesichert

29.10.2019

Information für Beschäftigte und Personalratsmitglieder bei Hessen Mobil
Modernes Tarifwerk zwischen ver.di und Autobahngesellschaft geschaffen - hessische Besonderheiten gesichert

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 30.09.2019 konnten die Tarifverhandlungen zwischen ver.di und der privatrechtlichen Autobahn GmbH in Berlin abgeschlossen werden. Zuletzt konnten noch der Tarifvertrag zur Überleitung der Länderbeschäftigten in das neue Tarifwerk der Autobahn GmbH (EÜTV) sowie zwei Tarifverträge für die betriebliche Interessensvertretung (Modalitäten für das Übergangsmandat für bisherige Personalräte und die zukünftige Betriebsrätestruktur) vereinbart werden.


Somit gibt es nun eine Reihe deutlicher Verbesserungen wie: Anwendung der günstigeren Entgelttabelle des Bundes, in wesentlichen Bereichen verbesserte Eingruppierungen, ein volles 13. Monatsgehalt für alle Beschäftigten, eine Bonuszahlung u. v. m.

Im Überleitungstarifvertrag wurden u. a. geregelt: Herabgruppierungen sind ausgeschlossen, Höhergruppierungen aufgrund des neuen Entgeltgruppenverzeichnisses erfolgen grundsätzlich auf Antrag der Beschäftigten, in vielen Fällen auch automatisch durch den Arbeitgeber (Straßenwärter, Werkstattbeschäftigte mit dreijähriger Berufsausbildung und Fernmeldetechniker in die EG 6, Kolonnenführer in die EG 9a), Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen, einmaliger Wechselzuschlag u. v. m.

Hessische Besonderheiten im Fokus

Bei den Verhandlungen zur Überleitung konnten zusätzlich noch die hessischen Besonderheiten bei den vorhandenen Beschäftigten abgesichert werden:

  • die kinderbezogenen Entgeltbestandteile gemäß § 23a TV-H, Fortgeltung der 33 Tage Urlaub als Besitzstand für diejenigen, die bereits den Anspruch in 2009 erworben haben (bis Geburtsjahrgang 1969),
  • Zusatzurlaub von 3 Arbeitstagen für Beschäftigte des Landes Hessen mit einem Grad der Behinderung zwischen 25 und 50 (gilt für bisher Betroffene) 
  • Freizeitausgleich für ehrenamtliche Tätigkeit für Beschäftigte des Landes Hessen.
  • Des Weiteren wurde vereinbart, dass sich die Autobahn GmbH bemüht, das Landes-Ticket Hessen fortzuführen und bei Nichterreichen einen zusätzlichen Pauschalausgleich von monatlich 70 € (dynamisch) vergütet.