ver.di in den sozialen Netzwerken:
Hessen Mobil
Antworten auf Fragen zum Wechsel.
Geschafft! Übergangsbetriebsrat der Autobahn GmbH hat seine Arbeit aufgenommen.
Modernes Tarifwerk zwischen ver.di und Autobahngesellschaft geschaffen.
Das Motto des Sportereignisses 2019: „Fair geht vor“ bei der AFS Rotenburg an der Fulda.
Nachdem der ver.di Bundesvorstandes gegenüber dem Bund und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) sowie dem Land Hessen den Abschluss eines Tarifvertrages zur Regelung des Widerspruchsrechts zum Betriebsübergang zum Bund gemäß §613 a BGB gefordert hatte, hat das Land Hessen am 21.06.2018 Bereitschaft signalisiert, eine solche Tarifvereinbarung auch zwischen der ver.di Bundesverwaltung und dem Land Hessen zu vereinbaren, sofern ein Tarifvertrag zwischen ver.di und dem Bund hierzu vereinbart wird.
Wesentlicher Unterschied zwischen der ver.di Forderung und der Position des Landes Hessen ist dabei die Frage gewesen, ob Schutzmechanismen und einklagbare Zusagen für Beschäftigte von Hessen Mobil erfolgen können.
Lösung des Problems liegt noch nicht auf dem Tisch!
Die Pläne von Bundesverkehrsminister Scheuer zur Aufstellung der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen (IGA) sind aus Sicht der ver.di Hessen weder nachvollziehbar noch akzeptabel.
Diese Entwicklung zeigt auf, dass Hessen Mobil sich neu ausrichten muss.
Die Beschäftigten bei Hessen Mobil brauchen einen tarifvertraglich gesicherten Schutz, eine soziale Absicherung durch einen hessischen Tarifvertrag zwischen ver.di Hessen und dem Land Hessen.
Alle Jahre wieder besucht ver.di Landesbezirksleiter Jürgen Bothner in der Sommerzeit Dienststellen und Betriebe in Hessen.
ver.di-Straßenwärter sind auch gut im Fußball
ver.di Hessen im Gespräch mit Sören Bartol, MdB, stellvertretender Vorsitzender der SPD Bundestagsfraktion
Staatsminister Al–Wazir bei ver.di Hessen: Für Autonomie der Tarifvertragsparteien und Überleitungs-TV
Kein guter Kompromiss für Straßen und Verkehr – Was wird aus Hessen Mobil und den Beschäftigten?
Die Entscheidung des Bundes und der Länder zur Bildung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr oder Bundesautobahnen ist nach wie vor nicht nachvollziehbar. Diese ist fachlich nicht begründet, sondern fußt aus einen Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin, in welchem die Bund-Länder-Finanzbeziehungen neu geordneten werden sollen.