Übergang Autobahn GmbH: Rechtsinfo Arbeitsverträge (mit Frist!)

18.03.2020

Infos aus der Fachabteilung zum Übergang der Arbeitsverträge an die Bundesautobahn GmbH.

Kurz gesagt: Niemand muss schriftlich zustimmen und ein möglicher Widerspruch muss nicht begründet werden.

Aber: Frist beachten!

Ausführlich im Flugblatt nebenan.