Friseurazubis bekommen mehr Geld

Besondere Dienstleistungen
Pressemitteilung vom 20.06.2013

ver.di Hessen und der Landesinnungsverband Friseurhandwerk Hessen haben sich auf einen neuen Ausbildungstarifvertrag geeinigt. Demnach steigen ab August 2013 die Ausbildungsvergütungen im 1.Lehrjahr von 365 auf 410 Euro, im 2.Lehrjahr von 440 auf 500 und im dritten Lehrjahr von 520 auf 600 Euro. In einem zweiten und dritten Schritt werden die Vergütungen dann jeweils im August 2015 und 2016 weiter erhöht (siehe Tabelle).

Ab dem 01.08.2013 erhalten alle Friseurauszubildenden folgende Vergütung:

ab 01.08.2013           ab 01.08.2015   ab 01.08.2016
1. Lehrjahr 410,- €         430,- €             450,- €
2. Lehrjahr 500,- €         525,- €             550,- €
3. Lehrjahr 600,- €         630,- €             660,- €


Landesinnungsmeister Rolf Limbacher: „Insgesamt setzt die Anhebung der Ausbildungsvergütung neue Anreize, den Beruf zu ergreifen. Die drei Schritte und die lange Laufzeit haben wir verhandelt, weil wir die finanziellen Steigerungen auch für die Betriebe strukturschwachen Gegenden moderat gestalten wollten. Außerdem wollten wir berücksichtigen, dass viele Friseurbetriebe sich jetzt zudem auf den Bundesmindestentgelt-Tarifvertrag einstellen müssen, der von der Bundesebene her kommt.“ Ver.di-Fachbereichsleiterin Beatrix Müller: „Wir hätten uns gewünscht, dass ein Auszubildender in Hessen schon ab diesem August im ersten Ausbildungsjahr 600 Euro verdient. Andererseits sind die Ausbildungsvergütungen in Hessen die höchsten in der gesamten Bundesrepublik. Das ist auch mit diesem 15. Ausbildungstarifvertrag so geblieben.“

Erstmals wurde das Weihnachtsgeld aus dem Tarifvertrag gestrichen. Es soll nur noch als Empfehlung existieren. Landesinnungsmeister Rolf Limbacher: „ Dies ist ein Kompromiss, ohne den der Tarifabschluss nicht hätte erreicht werden können. Denn die neuen Ausbildungsvergütungen wurden in einigen hessischen Regionen aus betriebswirtschaftlichen Gründen durchaus kritisch angesehen. Deshalb ist das Weihnachtsgeld jetzt keine allgemeinverbindliche Leistung mehr, sondern freiwillig. Wir empfehlen unseren Innungsmitgliedern aber sehr, den Auszubildenden auch weiterhin eine kleine Anerkennung zum Jahresende zukommen zu lassen.“
ver.di Hessen und der Landesinnungsverband haben darüber hinaus beschlossen, dass sie für die neuen Tarifentgelte wieder eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung, AVE, abgeben. Eine entsprechende Anschlusserklärung wird rückwirkend zum 01.08.2013 eingereicht. Die Sozialpartner sind sehr zuversichtlich, diese auch zu erhalten.

Für eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) sind gemäß Tarifvertragsgesetz zwei Voraussetzungen notwendig. Zum einen müssen über 50 Prozent der hessischen Friseurauszubildenden in Innungsbetrieben beschäftigt sein. Zum anderen muss die Allgemeinverbindlichkeitserklärung der Löhne im öffentlichen Interesse geboten sein.
Eine AVE beseitigt Unzulänglichkeiten, die sich aus der mangelnden Tarifgebundenheit der Ausbilder im Friseurhandwerk ergeben. Sie setzt beispielsweise gleichwertige, dauerhafte und angemessene soziale Rahmenbedingungen für die Ausbildung junger Menschen in ihrem Ausbildungsverhältnis.

Aufgrund der Struktur im Friseurgewerbe mit seinen vielen Einzelbetrieben ist es wichtig, allgemeingültige Bedingungen festzulegen. Beispielsweise findet bei der Eintragung in die Handwerksrolle eine Prüfung der Ausbildungsvergütung statt. Die Erfahrung, so Geschäftsführerin Sarah Heeder-Himmelreich zeige, dass neugegründete Klein- und Kleinstbetriebe die Tarifnormen nur dann anwenden, wenn diese allgemeinverbindlich sind.

Beide Parteien gehen davon aus, dass die Prüfung im hessischen Sozialministerium wohlwollend und positiv für die Friseurauszubildenden verläuft. Dies vorausgesetzt wird die AVE wahrscheinlich im Oktober oder November genehmigt sein und ab dem 01.08.2013 rückwirkend gelten.