Hessen Mobil gefährdet

Pressemitteilung ver.di Hessen
19.10.2016

Kompromiss von Bund und Ländern zur Neuordnung ihrer Finanzbeziehungen ab 2020 geht zu Lasten der Straßen- und Verkehrsverwaltungen der Länder
 
Frankfurt, 17. Oktober 2016. “Der Kompromiss zwischen den Regierungschefs des Bundes und der Länder zur Neuordnung ihrer Finanzbeziehungen beinhaltet einen folgenschweren Sachverhalt für Autobahnen und Bundesstraßen sowie die Verkehrsverwaltungen der Länder”, kritisiert Thomas Schenk, Landesfachbereichsleiter Bund und Land von ver.di Hessen. Neben der Finanzausstattung durch den Bund ab 2020 haben die Länderchefs mit dem Bund vereinbart, die bewährte Bundesauftragsverwaltung durch Länder für Autobahnen und Bundesstraßen preiszugeben. Bisher nehmen die Länder Planung, Bau und Betrieb von Autobahnen und Straßen für den  Bund wahr. In Hessen erledigt dies Hessen Mobil. Künftig sollen diese Aufgaben auf eine privatrechtlich organisierte “Infrastrukturgesellschaft Verkehr” übertragen werden.
 
Eine solche Übertragung bisheriger Aufgaben gefährde nach Auffassung von Schenk nicht nur bis zu 50 Prozent der Arbeitsplätze bei Hessen Mobil. Durch den dann erfolgenden Wegfall einer Planungseinheit von Kreis- Land- und Bundesstraßen bestehe die Gefahr, dass “nebeneinander her geplant und gebaut werde”, so Schenk. “Das kennen wir ja aus dem benachbarten Ausland, dass mautabhängige Autobahnen und Fernstraßen nebeneinander herlaufen.” Solche Entwicklungen seien dann auch hier zu befürchten. Und es gingen Synergien verloren, die durch die Zuständigkeit für alle drei Straßentypen in einer Verwaltung gewonnen werden, so Schenk.” Die Landesverwaltungen und deren Beschäftigte werden wohl auf der Seite der Verlierer stehen”, befürchtet der Gewerkschafter.
 
In den anstehenden Gesetzgebungsverfahren zu den Kompromissen vom 14.10.2016 wird ver.di sich nachdrücklich dafür einsetzen, dass die tarif- und sozialrechtlichen Belange der Beschäftigten gewahrt werden. Das fordert ver.di auch in Hessen und Hessen Mobil mit seinen Beschäftigten. „In den weiteren gesellschaftspolitischen und gesetzgeberischen Auseinandersetzungen werden wir seitens ver.di deutlich machen, dass die bewährte Auftragsverwaltung durch die Länder erhalten bleibt. Gewährleistung von Infrastruktur durch den Staat und dessen Verwaltung ist Teil öffentlicher Daseinsvorsorge” unterstreicht der Gewerkschafter.

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